Für die Aufnahme in die Gemeinde muss die Zugehörigkeit zum jüdischen Volk nachgewiesen werden. Diese gilt bspw. dann als nachgewiesen, wenn eine frühere oder bestehende Mitgliedschaft in einer
bestehenden jüdischen Gemeinde belegt werden kann.
Antrag auf Mitgliedschaft in der Liberalen Jüdischen Gemeinde Ruhrgebiet "Perusch"